Die Sporthilfe Niedersachsen kann auch in diesem
Jahr Sportlerinnen und Sportlern, die sich aufgrund einer
Sportverletzung während der Weihnachtsfeiertage im Krankenhaus aufhalten
müssen, ein Weihnachtsgeschenk im Wert von bis zu 60,- € machen. Die
Überreichung eines Geschenks sollte nach Möglichkeit durch Vertreter der
Vereine der betreffenden Sportler erfolgen. Die Sporthilfe macht darauf
aufmerksam, dass ein Geschenk nicht nur Sportverletzte erhalten sollen,
die während der Feiertage stationär im Krankenhaus behandelt werden,
sondern auch die Sportverletzten, die während der Feiertage vom
Krankenhaus nach Hause entlassen werden, bei denen aber die stationäre
Behandlung unmittelbar im Anschluss an die Feiertage fortgesetzt wird. Weiteres entnehmen Sie bitte dem angehängten Dokument.
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