Anti-Doping

Anti-Doping-Maßnahmen im NBSV e.V.

Die Arbeit der Landesfachverbände (LFV) bei der Dopingbekämpfung ist präventiv. Um die Aufgaben des LSB umsetzen zu können, berufen die LFV Anti-Doping-Beauftragte. Wer diese Aufgabe wahrnimmt erfahren sie unter der Rubrik Kontakte auf der Homepage des NBSV e.V. (www.nbsv.de).
Inhalt der Anti-Doping-Arbeit ist es, allen Athletinnen und Athleten, besonders ab Zugehörigkeit zum Landeskader und höher, ein angemessenes Wissen zum Thema Anti-Doping zu vermitteln.
Die Kernthemen der Aufklärungsarbeit sind:

Athleten und Doping:

  • Warum wird gedopt?
  • Wie kann ich mit Doping in Berührung kommen?
  • Die gesundheitlichen Gefahren des Dopings.
  • Doping als Verstoß gegen die Regeln des Fair Play.
  • Kampf gegen das Doping.
  • Wo kann ich mich weiter informieren?
  • Wer sind Ansprechpartner (auch in Problemsituationen)?
  • „Ich werde kontrolliert“ (siehe dazu gleichnamige Broschüre der NADA).

Die Aufgaben der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA).

  • Das Kontrollmonopol der NADA.
  • Wer wird kontrolliert?
  • Wann wird kontrolliert.
  • Das Meldeverhalten von Bundeskadern.
  • Die Liste der zulässigen Medikamente (Positivliste).

Der Umgang mit der NADA:

  • Was tun bei medizinischer Notwendigkeit der Einnahme von Medikamenten, die nicht auf der Positivliste der NADA stehen (Meldung bei der NADA (www.nada-bonn.de), Meldung vor einem Wettkampf, Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, etc.)?
  • Wann muss ich mein Wissen aktualisieren (z.B. jährlich neue Positivliste)?

Die Dopingprävention im NBSV umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

  • jeder Kaderathlet bekommt im Rahmen einer Anti-Doping-Maßnahme einen Gesundheitspass ausgehändigt. Dieser ist bei ärztlichen Heilbehandlungen mitzuführen und vorzuzeigen. Nähere Einzelheiten entnehmen sie bitte dem Gesundheitspass.
  • Es finden jährlich Gesundheitsprüfungen einzelner Athleten statt.
  • Die Termine werden jeweils gesondert bekannt gemacht.
  • Bekanntmachung der Liste der zulässigen Medikamente

Die sich jährlich ändernde Liste der zulässigen Medikamente steht im Downloadbereich der NADA http://www.nada-bonn.de/downloads/listen/ zur Verfügung. Anhand dieser Liste kann der behandlende Arzt erkennen, welche Besonderheiten bei der Verschreibung für den Athleten zu beachten sind. Weitere Einzelheitene entnehmen Sie bitte dem Gesundheitspass oder der Homepage der NADA (www.nada-bonn.de).

Für Infos zum Bereich Anti-Doping im NBSV e.V. wenden Sie sich an die NBSV Geschäftsstelle.

 

Kommentare sind geschlossen.